Kammermitglied und Prüfingenieur Jörg-Peter Rewinkel
(Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt) setzt sich im Landtag gegen die Einführung der Kleinen Bauvorlage in Sachsen-Anhalt ein

Im Rahmen der Diskussion eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Bauordnung, der auch die Einführung der „Kleine Bauvorlage“ beinhaltet, fand am 25.06.2020 im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Anhörung vor dem Ausschuss Landesentwicklung und Verkehr statt. Die Petition gegen die Einführung der kleinen Bauvorlagenberechtigung wurde von Jörg-Peter Rewinkel aus Magdeburg ins Leben gerufen und hatte zum Zeitpunkt der Übergabe ca. 1.400 Unterstützer. Täglich gehen weitere Petitionsbriefe ein!

„Unterstützt wurde ich von vielen Kollegen aus Planungsbüros, Architekten und Ingenieuren, aber auch den Ämtern und Behörden, Mitgliedern nahezu aller Berufsverbände (wie Ingenieur- und Architektenkammer, VBI, VPI, BdB etc.).“
Ich sage danke für die große Resonanz und die fleißige Unterstützung.

Kammermitglied und Vorsitzender der Prüfingenieure in Sachsen-Anhalt Jörg-Peter Rewinkel hat im Vorfeld zum Gesetzesentwurf Gespräche mit den Abgeordneten aller Fraktionen des Landtages geführt, hat erklärt und argumentiert und er hat erwartet, dass die „Kleine Bauvorlageberechtigung“ für Meister*innen des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks abgelehnt wird. Trotzdem wurde das Gesetzesvorhaben vorangetrieben. Deshalb hat er für sich entschieden, den Petitionsausschuss des Landtages anzurufen. Mit einer Petition soll der Politik signalisiert werden, dass die Berufsstände begründete Bedenken haben und die Mitglieder hinter den Forderungen ihrer Kammern stehen. Unter anderem weil die von den Kammern und Verbänden in einer ersten Anhörung vorgebrachten Argumente ohne jede Wirkung geblieben sind und jetzt sogar auf eine weitere Beratung durch Experten ohne Not verzichtet wurde, muss ein klares Signal gesandt werden.

Die „Kleine Bauvorlageberechtigung“ soll es den genannten Handwerksmeistern erlauben, Bauvorlagen für Bauwerke der Gebäudeklasse 1 und 2 zu erstellen. Dann dürften sie Ein- und Zweifamilienhäuser oder eingeschossige Gewerbebauten, ohne einen Architekten oder Bauingenieur hinzuziehen zu müssen, planen. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ greift vor allem für Vorhaben privater Bauherren, die als Laien in der Regel nur einmal bauen. Ich sehe damit verbundene Probleme insbesondere beim Verbraucherschutz und fordere eine Anpassung des Gesetzentwurfs. Ein Problem ist die Haftungsfrage bei Planungsfehlern. Handwerker und Techniker unterliegen, im Gegensatz zu Architekten und Ingenieuren, nach dem jetzigen Gesetzesentwurf keiner Versicherungspflicht für die Planungsleistungen und auch keiner kontrollierten Weiterbildungsverpflichtung.

Gemeinsam mit der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt liegt es mir am Herzen, zu den Hintergründen und möglichen Folgen der „Kleinen Bauvorlageberechtigung“ aufzuklären und so vor einem möglichen Schaden durch fehlende Versicherungen zu bewahren.

Gemeinsam schaffen wir das.

Die Landesregierung berichtet wie folgt:

„Mit der Petition wenden sich die Einreicher gegen die Änderungen des §64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und gegen die Einführung einer Bauvorlagenberechtigung für Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmerer-Handwerks.

Der Landtag hat am 14.10.2020 das „Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ und damit die Einführung der sog. Kleinen Bauvorlagenberechtigung für die in der Petition genannten Handwerksmeister beschlossen.

„Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“

Die Änderung des § 64 der Bauordnung Sachsen-Anhalt wird voraussichtlich am 1. März 2021 in Kraft treten, vgl. GVBl. LSA, S. 660 ff.